Handlungen bemessen sich nur nach den Absichten (Buchari, Iman 41)

Handlungen bemessen sich nur nach den Absichten. Jedem kommt nur das zu, was seiner Absicht entspricht... (Buchari, Iman 41)

Quellen

Die hier erwähnte Stelle ist ein Ausschnitt aus einem längeren Hadith, der in folgender Form in sahih al-Bukhari, sahih Muslim, …. überliefert wird.

Text Arabisch

إنَّما الأعمالُ بالنِّيَّاتِ وإنَّما لِكلِّ امرئٍ ما نوى فمن كانت هجرتُهُ إلى اللَّهِ ورسولِهِ فَهجرتُهُ إلى اللَّهِ ورسولِهِ ومن كانت هجرتُهُ إلى دنيا يصيبُها أو امرأةٍ ينْكحُها فَهجرتُهُ إلى ما هاجرَ إليْهِ

Übersetzung

Die Taten sind entsprechend ihrer Absichten zu werten und jedem Menschen gebührt, gemäß seiner Absicht. Wer seine Auswanderung um Gottes und seines Gesandten Willen unternahm, dessen Auswanderung war für Gott und den Gesandten. Wer die Auswanderung aus weltlichen Gründen unternahm, sie zu erlangen oder um eine Frau zu heiraten, dessen Auswanderung war dafür, weswegen er auswanderte.

Variationen

Variante bei Ibn Hajr al-Asqalani

إنَّما الأعمالُ بالنِّيَّاتِ ، وإنَّما لكلِّ امرئٍ ما نوَى

Übersetzung

in Vorbereitung

Kommentar

Viele Gelehrte begannen Bücher mit diesem Hadîth. Imâm Al-Buchârî (Beschreibung:  Allah   erbarme sich seiner ) beginnt sein Hadîth-Buch (Sahîh Al-Buchârî) mit diesem Hadîth und erklärt, dass jede Tat, die verübt wird, ohne Allâhs Wohlgefallen anzustreben, ungültig ist und nicht belohnt wird.

Man kann sagen, dass sich die ganze Religion um diesen Hadîth dreht. Imâm As-Schâfi’î (Beschreibung:  Allah   erbarme sich seiner ) sagte: „Dieser Hadîth stellt ein Drittel allen Wissens dar.“

Muslimische Gelehrte sind hinsichtlich der Grenzen der Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Die Taten richten sich nur nach den Absichten.“ unterschiedlicher Meinung. Viele der späteren Gelehrten sind der Meinung, dass die Grenze ist, dass die Tat durch die Absicht ordnungsgemäß oder zulässig verrichtet wird. Damit ist gemeint, dass eine vorgeschriebene Handlung einer Absicht bedarf. Was gewohnheitsmäßige Taten wie essen, trinken, bekleiden usw. betrifft, so bedürfen diese keiner Absicht.

Einige sagen, „Taten“ muss hier in seiner Allgemeingültigkeit verstanden werden. Deshalb ist nichts davon ausgenommen. Andere überliefern, dass dies die Aussage der Mehrheit ist, womit die Mehrheit der frühen Gelehrten gemeint ist.

Dies findet sich in den Aussagen Ibn Dscharîr At-Tabarîs, Makkî ibn Abû Tâlib und anderer früherer Gelehrten (Beschreibung:  Allah   erbarme sich ihrer ). Imâm Ahmad (Beschreibung:  Allah   erbarme sich seiner ) sagte: „Es gefällt mir, dass es für jede Tat, wie etwa beten, fasten, spenden oder irgendeine rechtschaffene Tat, eine Absicht gibt, die der Tat vorausgeht. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: »Die Handlungen basieren auf den Absichten.« Und dies gilt für jede Angelegenheit.“

Fadl ibn Ziyâd (Beschreibung:  Allah   erbarme sich seiner ) sagte: „Ich fragte Abû Abdullah [das heißt Imâm Ahmad (Beschreibung:  Allah   erbarme sich seiner )], wie die Absicht einer Tat sein sollte. Er (Beschreibung:  Allah   erbarme sich seiner ) sagte: »Wenn man beabsichtigt eine Tat zu verrichten, soll man sich auf sich selbst konzentrieren, damit man es nicht der Menschen wegen (das heißt mit Prahlerei) tut.«“

Es ist möglich, dass die Grenzen der Aussage „Die Handlungen basieren auf den Absichten“ darin bestehen, dass die Tat entsprechend der Absicht fehlerfrei oder fehlerhaft ist oder angenommen, abgelehnt, belohnt oder nicht belohnt wird. Dementsprechend setzt uns diese Aussage über die islâmische Norm hierzu in Kenntnis: Das Korrekte oder Inkorrekte der Handlung stimmt mit dem Korrekten oder dem Inkorrekten der Absicht überein. 

Die darauffolgende Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) „und für jeden ist das, was er beabsichtigte“ setzt darüber in Kenntnis, dass man für seine Tat nichts bekommen kann außer das, was man beabsichtigte. Wenn man also Gutes beabsichtigte, bekommt man Gutes. Wenn man Schlechtes beabsichtigte, dann bekommt man Schlechtes. Diese zweite Aussage (des Hadîthes) wiederholt nicht nur die erste, da die erste Aussage darauf hinweist, dass das Gute oder Korrupte der Tat entsprechend der Absicht ist, die notwendig ist, damit diese Tat existiert. Die zweite Aussage weist darauf hin, dass die Belohnung für die Tat einer Person entsprechend ihrer guten Absicht ist und dass die Bestrafung für ihre Tat entsprechend ihrer schlechten Absicht ist.

Um zwischen verschiedenen Arten der Anbetung unterscheiden zu können. Wie beispielsweise zwischen dem Mittags- und dem Nachmittags-Gebet oder zwischen dem Fastenmonat Ramadân und anderen Fastenanlässen oder zwischen Anbetungshandlungen und Gewohnheitshandlungen wie etwa dem Baden auf Grund ritueller Unreinheit und dem Baden zum Zwecke der Sauberkeit.

Um zu unterscheiden, für wen oder was die Tat verrichtet wird: Ist sie für Allâh allein, für jemand anderen außer Allâh oder für Allâh und andere neben Ihm? Die Bedeutung von „Absicht“ in der Sprache des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und der rechtschaffenen Vorfahren wurde allgemein verwandt, um die Bedeutung „Wollen“ zu übertragen. Im Qurân wird das Wort „wollen“ oft gebraucht, um eine Absicht zu beschreiben, wie beispielsweise in Allâhs Worten: „… Unter euch gibt es manche, die das Diesseits wollen; unter euch gibt es aber auch manche, die das Jenseits wollen…“ (Sûra 3:152). 

Er sagt ferner: „Wer immer das diesseitige Leben und seinen Schmuck will …“ (Sûra 11:15).

Hadithwissenschaftliche Bemerkungen

Die beiden Imame des Hadith, Abu `Abd Allah Muhammad ibn Isma`il ibn Ibrahim ibn al-Mughira ibn Bardizbah al-Bukhari und Abu al-Husayn Muslim ibn al-Hajjaj ibn Muslim al-Qushayri al-Nisaburi überlieferten diesen Hadith in ihrer Sammlung gesunder Hadithe (sahîh), welches die Sammlungen mit den (meisten) gesunden Hadith sind.

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